
Lockerungen in der Corona-Krise
Bund und Länder haben weitere Öffnungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Hier ein Überblick über die neuesten Lockerungen und Auflagen, die weiterhin bestehen bleiben.
Vorfälligkeitsentschädigung
Dank eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs können Kreditnehmer kräftig sparen: Sie müssen die oft hohe Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen! Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Wer seinen Kredit vor Ablauf der Sollzins-Bindung (in der Regel einer Frist von zehn Jahren) zurück zahlen möchte, muss dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen – einen Ausgleich für die andernfalls verlorenen Zinsen der Bank. Für Kreditnehmer ist eine frühzeitige Rückzahlung dadurch meistens unattraktiv – doch es gibt Wege, um sich diese Kosten zu sparen!
Schritt I
Schildern Sie uns bitte, wann und wo Sie Ihren Darlehensvertrag abgeschlossen haben.
Schritt II
Unsere Fachanwälte prüfen Ihren individuellen Fall – kostenlos und ohne Risiko.
Schritt III
Wenn Sie gute Chancen auf Erfolg haben, unterstützen wir Sie beim Einsparen der Vorfälligkeitsentschädigung!
Wer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen kann, steht oft vor der Frage: Lohnt sich das überhaupt? Ob nun eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wird oder monatliche Zinsraten über die kommenden Jahre an die Bank gehen – das Geld ist weg. Anders wäre der Fall zu bewerten, wenn Sie sich die Kosten für eine frühzeitige Rückzahlung einfach sparen könnten. Für circa 90.000 Kreditnehmer der Commerzbank trifft dieses Szenario zu – und auch bei anderen Banken können Sie sich auf ein verbraucherfreundliches Urteil des BGH berufen.
Haben Sie Ihren Darlehensvertrag nach dem 21. März 2016 abgeschlossen? Dann besitzen Sie bereits die wichtigste Voraussetzung, um die Vorfälligkeitsentschädigung einzusparen. Wir prüfen für Sie, ob die Informationen zu den Rückzahlungskosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrags so fehlerhaft sind, dass Sie diese nicht zahlen müssen.
Dr. iur. Jan-Michael Rädecke ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht
„Ich setze mich gerne für andere Menschen ein – und ich gewinne gerne Streitigkeiten. Wenn ich meinen Mandant:innen zum Erfolg verhelfe, beispielsweise weil sie durch einen gewonnenen Fall mehr Geld erhalten, als die Summe mit der sie gerechnet haben, gibt mir das ein gutes Gefühl.“
Wir kämpfen gerne für Ihr Recht – Sie brauchen sich um nichts kümmern
Erfahrene Fachanwälte prüfen Ihre Erfolgschancen
Wenn wir Sie vertreten dürfen, sparen Sie sich hohe Kosten!
Sie müssen bei robinlaw kein Geld vorstrecken
Wir sorgen dafür, dass jeder, der im Recht ist, auch Recht bekommt.
Oft wissen unsere Klient:innen gar nicht, welche Ansprüche und Möglichkeiten Sie gegenüber Unternehmen, Versicherungen oder Banken erheben können. Um Ihre Ansprüche effektiv umzusetzen, kombinieren wir Fach-Know-how mit neuen technischen Methoden. Wir sehen uns als Partner auf Augenhöhe und begleiten Ihren Prozess vom Anfang bis zum Ende aus einer Hand. Auch bei der Finanzierung Ihres Falles unterstützen wir Sie, sodass Sie selbst kein Kostenrisiko tragen.
Nicht zufällig ist unser Namenspate darum Robin Hood: Wir stehen für Gerechtigkeit!
Lassen Sie jetzt prüfen, ob Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen oder nicht
Wir haben doch eine Frage übersehen? Dann kontaktieren Sie uns gerne absolut unverbindlich.
Wir beantworten gerne alle ihre Fragen!
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