Pech im Spiel?
Dank eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs können Kreditnehmer kräftig sparen: Sie müssen die oft hohe Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen! Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Wer seinen Kredit vor Ablauf der Sollzins-Bindung (in der Regel einer Frist von zehn Jahren) zurück zahlen möchte, muss dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen – einen Ausgleich für die andernfalls verlorenen Zinsen der Bank. Für Kreditnehmer ist eine frühzeitige Rückzahlung dadurch meistens unattraktiv – doch es gibt Wege, um sich diese Kosten zu sparen!
Wir überweisen innerhalb von wenigen Wochen, nachdem wir Ihre Abtretungserklärung erhalten haben. Jetzt heißt es Füße hochlegen und Sorgen hinter sich lassen.
Wer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen kann, steht oft vor der Frage: Lohnt sich das überhaupt? Ob nun eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wird oder monatliche Zinsraten über die kommenden Jahre an die Bank gehen – das Geld ist weg. Anders wäre der Fall zu bewerten, wenn Sie sich die Kosten für eine frühzeitige Rückzahlung einfach sparen könnten. Für circa 90.000 Kreditnehmer der Commerzbank trifft dieses Szenario zu – und auch bei anderen Banken können Sie sich auf ein verbraucherfreundliches Urteil des BGH berufen.
Wir kämpfen dafür, dass Sie Ihr Geld zurück erhalten.
Wir übernehmen für Sie den kompletten Prozess.
Erfahrene Fachanwälte prüfen Ihre Erfolgschancen.
Kein Geld vorstrecken, keine plötzlichen Rechnungen.
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Wir sorgen dafür, dass jeder, der im Recht ist, auch Recht bekommt. Oft wissen unsere Klient:innen gar nicht, welche Ansprüche und Möglichkeiten Sie gegenüber Unternehmen, Versicherungen oder Banken erheben können. Um Ihre Ansprüche effektiv umzusetzen, kombinieren wir Fach-Know-how mit neuen technischen Methoden. Wir sehen uns als Partner auf Augenhöhe und begleiten Ihren Prozess vom Anfang bis zum Ende aus einer Hand. Auch bei der Finanzierung Ihres Falles unterstützen wir Sie, sodass Sie selbst kein Kostenrisiko tragen.
Nicht zufällig ist unser Namenspate darum Robin Hood: Wir stehen für Gerechtigkeit!
Lassen Sie jetzt prüfen, ob Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen oder nicht
Um diese Frage zu beantworten, benötigen wir zwar die genauen Details Ihres Darlehensvertrags, insbesondere die vereinbarten AGB – aber wenn Ihr Vertrag nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurde, besitzen Sie bereits die wichtigste Voraussetzung, um die Vorfälligkeitsentschädigung einzusparen.
Wir prüfen Ihren individuellen Fall unverbindlich und kostenlos. Das bedeutet für Sie: Sie gehen keinerlei Risiko ein. Sollten wir nach der Prüfung keine Aussicht auf Erfolg sehen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit. Wenn wir aber gute Erfolgschancen für Sie sehen, unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihr Geld zurückzuholen. Wie bei fast allen Services von robinlaw gilt also auch hier: Nach Abschluss Ihres Verfahrens haben Sie mehr Geld als vorher!
Dann könnte unsere Prozesskostenfinanzierung für Sie interessant sein. Wenn wir Ihr Verfahren für Sie gewinnen, erhalten wir eine Beteiligung des erstrittenen Betrags. Sollten wir Ihren Prozess verlieren, müssen Sie nichts bezahlen – Sie gehen also keinerlei Risiko ein!
Hinterlassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen zurück!