Geld statt Gutschein:
Pauschalreisen erstatten lassen
- Sie haben das Recht auf die Rückzahlung Ihrer stornierten Pauschalreise.
- Die Gutscheinregelung ist rechtswidrig
- Unsere spezialisierten Partneranwälte setzen Ihr Recht durch.
schnell & unkompliziert
Mehr als 1000
Rückzahlungen durchgesetzt
In 3 einfachen Schritten zur Rückzahlung Ihrer Pauschalreise
Schritt 1
Kostenlose Prüfung Ihrer Reiseunterlagen
Unsere spezialisierten Partner-Anwälte überprüfen kostenlos Ihre Reiseunterlagen und sagen Ihnen ehrlich und transparent, ob Sie einen Anspruch auf die Rückzahlung Ihrer Pauschalreise haben.
Schritt 2
Durchsetzung Ihres Anspruches
Haben Sie einen Anspruch auf die Rückzahlung Ihrer Pauschalreise, setzen unsere Partneranwälte Ihren Anspruch gegenüber dem Veranstalter durch.
Schritt 3
Rückzahlung Ihrer Pauschalreise
Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie 50% Ihrer Reisekosten durch RobinLaw erstattet. Wenn anschließend der Veranstalter die komplette Rückzahlung veranlasst hat, erhalten Sie den restlichen Betrag. Dabei gilt: Kein Erfolg, keine Kommission. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Kommission auf den für Sie erzielten Auszahlungsbetrag.
Geld-zurück-Pflicht durch den Veranstalter
Laut Europäischer Pauschalreiserichtlinie ist die Rechtslage klar: Wenn die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann und sie vom Veranstalter abgesagt wird, bekommt der Urlauber sein Geld zurück – und zwar binnen 14 Tagen.
Sollten Sie Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nicht erhalten haben oder der Veranstalter besteht auf eine Gutscheinlösung, dann können Sie sich nun dagegen wehren.
Ihre Vorteile mit RobinLaw auf einen Blick:
50% des kompletten Reisebetrages erhalten Sie nach Prüfung ausgezahlt
Kostenlose Prüfung Ihres Anspruches durch spezialisierte Partner-Anwälte
Wir tragen die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten – auch die der Gegenseite
Bei uns gilt: Kein Erfolg, keine Kommission
Rechtsschutzversicherung vorhanden
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir den Zahlungsprozess direkt mit Ihrer Versicherung.
Recht erhalten ohne Kostenrisiko
Wir tragen die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten - auch die der Gegenseite. Für Sie entsteht kein Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Kommission auf den für Sie erzielten Auszahlungsbetrag.
Anwaltskosten selber zahlen
Sie haben weder eine Rechts-schutzversicherung, noch wollen Sie unsere Unterstützung bei der Finanzierung eines möglichen Verfahrens? Dann können Sie problemlos unsere Partneranwälte direkt beauftragen und selber bezahlen.
Unser Experte

Dr. iur Jan-Michael Rädecke
Ihr Pauschalurlaub wurde storniert? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos prüfen.
FAQs
Viele Unternehmen bieten statt Geld derzeit auch Gutscheine als Kompensation an. Sie sind für Verbraucher jedoch bislang keine sichere Alternative, da sie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters wertlos sind. Deshalb sind Kunden nicht dazu verpflichtet, sich mit einem Gutschein zufriedenzugeben, sondern können auf die Rückzahlung der Pauschalreise bestehen.
Die aktuelle Gesetzeslage ist eindeutig: Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann, dürfen die Reisekosten zurückfordern.
Reiseveranstalter versuchen im Moment, Anfragen zunächst zu sammeln und möglichst keine Kosten zu erstatten, sondern bieten dann einen Gutschein an. Sie sind nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Die Rückzahlung des Reisepreises steht Ihnen gesetzlich zu.
Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind Gutscheine wertlos, das heißt, im schlimmsten Fall gehen Sie komplett leer aus.
Sollten Sie Ihren gesamten Reisepreis durch den Einsatz unserer Partner-Anwälte einfach und unkompliziert zurückbekommen, erhält RobinLaw eine Kommission i.H.v. 30% Netto auf den für Sie erzielten Auszahlungsbetrag.
50% des kompletten Reisebetrages erhalten Sie nach Prüfung durch unsere erfahrenen Partneranwälte vorab ausgezahlt.