
Lockerungen in der Corona-Krise
Bund und Länder haben weitere Öffnungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Hier ein Überblick über die neuesten Lockerungen und Auflagen, die weiterhin bestehen bleiben.
Immobiliendarlehen & mehr
Mit dem sogenannten „Widerrufsjoker“ können Sie sich jetzt von Ihrem hochverzinsten Kredit zurücktreten. Wir helfen Ihnen dabei!
Darlehen gehen oft mit hohen Zinsen einher. Mit einer wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können Verbraucher diese Kredite nun widerrufen und auf ein zinsgünstigeres Darlehen umschulden.
Schritt I
Schildern Sie uns bitte, wo und wann Sie Ihren Darlehensvertrag abgeschlossen haben.
Schritt II
Unsere Fachanwälte prüfen Ihren individuellen Fall – kostenlos und ohne Risiko.
Schritt III
Wenn sich der Widerruf für Sie lohnt, holen wir Ihr Geld für Sie zurück!
Nahezu alle Verbraucherdarlehensverträge, die seit dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können auch heute noch widerrufen werden – so hat das EuGH in einem Urteil vom März 2020 entschieden. Betroffen sind davon Immobilienkreditverträge, Kfz-Darlehens- und Leasingverträge sowie ganz normale Bankkredite, die für die Finanzierung von Konsumgütern aufgenommen wurden. Zahlen Sie nicht unnötig hohe Zinsen – spielen Sie jetzt Ihren Widerspruchsjoker aus!
Banken haben in ihren Kreditverträgen oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen versteckt. Wenn Sie nach dem 10. Juni 2010 einen solchen Kreditvertrag unterschrieben haben, können Sie jederzeit von diesem Vertrag zurück treten. Für Kfz-Finanzierungskredite, die nach dem 21. März 2016 geschlossen wurden, kann ebenfalls der Widerrufsjoker eingesetzt werden. Einige Gerichte sind dabei sogar der Auffassung, dass der Autofahrer nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen muss!
Dr. iur. Jan-Michael Rädecke ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht
„Ich setze mich gerne für andere Menschen ein – und ich gewinne gerne Streitigkeiten. Wenn ich meinen Mandant:innen zum Erfolg verhelfe, beispielsweise weil sie durch einen gewonnenen Fall mehr Geld erhalten, als die Summe mit der sie gerechnet haben, gibt mir das ein gutes Gefühl.“
Wir kämpfen gerne für Ihr Recht – Sie brauchen sich um nichts kümmern
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Wenn wir Sie vertreten dürfen, erhalten Sie Geld zurück!
Sie müssen bei robinlaw kein Geld vorstrecken
Wir sorgen dafür, dass jeder, der im Recht ist, auch Recht bekommt.
Oft wissen unsere Klient:innen gar nicht, welche Ansprüche und Möglichkeiten Sie gegenüber Unternehmen, Versicherungen oder Banken erheben können. Um Ihre Ansprüche effektiv umzusetzen, kombinieren wir Fach-Know-how mit neuen technischen Methoden. Wir sehen uns als Partner auf Augenhöhe und begleiten Ihren Prozess vom Anfang bis zum Ende aus einer Hand. Auch bei der Finanzierung Ihres Falles unterstützen wir Sie, sodass Sie selbst kein Kostenrisiko tragen.
Nicht zufällig ist unser Namenspate darum Robin Hood: Wir stehen für Gerechtigkeit!
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Wir beantworten gerne alle ihre Fragen!
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Darf ich einfach zuhause bleiben? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Auch in Zeiten von Corona gilt das Arbeitsrecht. Hier ein Überblick über wichtige Fragen, die im Arbeitsleben zu beachten sind.
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