Geld statt Gutschein:
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So funktioniert es:
Schritt 1
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Schicken Sie uns Ihre Unterlagen zu. Das Format spielt dabei keine Rolle. Wir benötigen nur: Rechnung & Stornierungsnachweis.
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Unsere spezialisierten Partneranwälte prüfen kostenlos Ihren Anspruch und berechnen die tatsächliche Auszahlungssumme.
Schritt 3
Sofort Auszahlung
Sollen unsere spezialisierten Partneranwälte Ihr Recht durchsetzen, erhalten Sie 75% des Reisebetrages sofort ausgezahlt.
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Die rechtliche Prüfung und Beratung übernimmt die Kooperationskanzlei der activeLAW. Dafür ist es notwendig, dass unsere Kooperationskanzlei mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihre angegebenen Kontaktdaten.
Geld-zurück-Pflicht durch den Veranstalter
Haben Sie es Leid unzählige Stunden in der Warteschleife bei Ihrem Reiseveranstalter zu hängen und sind sich nicht sicher, ob Sie Ihr Geld überhaupt zurückerhalten?
Laut Europäischer Pauschalreiserichtlinie ist die Rechtslage klar: Wenn die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann und sie vom Veranstalter abgesagt wird, bekommt der Urlauber sein Geld zurück – und zwar binnen 14 Tagen.
Sollten Sie Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nicht erhalten haben oder der Veranstalter besteht auf eine Gutscheinlösung, dann können Sie sich nun dagegen wehren.
FAQs
Viele Unternehmen bieten statt Geld derzeit auch Gutscheine als Kompensation an. Sie sind für Verbraucher jedoch bislang keine sichere Alternative, da sie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters wertlos sind. Deshalb sind Kunden nicht dazu verpflichtet, sich mit einem Gutschein zufriedenzugeben, sondern können auf die Rückzahlung der Pauschalreise bestehen.
Die aktuelle Gesetzeslage ist eindeutig: Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann, dürfen die Reisekosten zurückfordern.
Reiseveranstalter versuchen im Moment, Anfragen zunächst zu sammeln und möglichst keine Kosten zu erstatten, sondern bieten dann einen Gutschein an. Sie sind nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Die Rückzahlung des Reisepreises steht Ihnen gesetzlich zu.
Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind Gutscheine wertlos, das heißt, im schlimmsten Fall gehen Sie komplett leer aus.
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