Was ist Prozesskosten-Finanzierung?

Lohnt sich die Klage? Soll ich das riskieren? Für „typische“ robinlaw-Fälle stehen unsere Mandant:innen oft vor genau diesen Fragen.

Das Wichtigste auf einen Blick

In diesem Beitrag:

  1. Was bedeutet Prozesskostenfinanzierung?
  2. Prozesskostenhilfe, Prozesskostenfinanzierung: Wo liegt der Unterschied?
  3. Prozesskostenfinanzierung: Ein Rechenbeispiel
  4. Ist die Prozesskostenfinanzierung teurer als ein normales Anwaltshonorar?

1. Was bedeutet Prozesskostenfinanzierung?

Lohnt sich die Klage? Soll ich das riskieren? Für „typische“ robinlaw-Fälle stehen unsere Mandant:innen oft vor genau diesen Fragen. Denn anders als bei einer Scheidung oder einer Straftat „müssen“ Sie mit Ihren Anliegen keinen Anwalt beauftragen. Sie „müssen“ nicht vor Gericht ziehen. Aber was, wenn Sie gar kein Risiko eingehen würden?

Unser Angebot der Prozesskostenfinanzierung soll Sie genau bei diesem Abwägen eines schwierigen Sachverhalts entlasten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in der Regel alle Kosten für Ihr Verfahren. Mit der Prozesskostenfinanzierung treffen Sie mit uns eine Vereinbarung: Wenn wir Ihren Fall für Sie vor Gericht gewinnen, erhalten wir eine anteilige Beteiligung an der erstrittenen Summe. Verlieren wir Ihren Fall, müssen Sie nichts zahlen.

2. Prozesskostenhilfe, Prozesskostenfinanzierung: Wo liegt der Unterschied?

Trotz ähnlicher Namen verbergen sich hinter Prozesskostenhilfe und Prozesskostenfinanzierung zwei grundverschiedene Sachen:

  • Prozesskostenhilfe kann beim Verwaltungsgericht beantragt werden, wenn der Kläger nicht die wirtschaftlichen Möglichkeiten hat, einen Prozess (also Gerichtskosten und die Kosten für einen Rechtsanwalt) zu bezahlen. Da die Prozesskostenhilfe aus Steuergeldern finanziert wird, wird im Vorfeld genau geprüft, ob der Antrag berechtigt ist und Aussicht auf Erfolg hat. Prozesskostenhilfe muss unter bestimmten Voraussetzungen auch in Raten zurückgezahlt werden.

  • Prozesskostenfinanzierung muss nicht zurückgezahlt werden. Auch Ihre persönlichen, finanziellen Verhältnisse werden nicht geprüft. Eventuelle Gerichtskosten übernehmen wir und unser Honorar ergibt sich aus der für Sie erstrittenen Summe. Wie groß dieser Anteil ist, hängt vom Streitwert und unserer individuellen Vereinbarung ab. Fest steht aber: Auf Sie kommen keinerlei Kosten zu – Sie können nur gewinnen!

Mit der Prozesskostenfinanzierung einfach und risikofrei zu Ihrem Recht

Um Ihre Ansprüche effektiv umzusetzen, kombinieren wir Fach-Know-how mit neuen technischen Methoden. Wir sehen uns als Partner auf Augenhöhe und begleiten Ihren Prozess vom Anfang bis zum Ende aus einer Hand.

3. Prozesskostenfinanzierung: Ein Rechenbeispiel

Im Laufe von 20 Jahren haben Sie 100.000 Euro in diese Versicherung eingezahlt.

Der Rückkaufswert Ihrer Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs beträgt circa 130.000 Euro – Ihr Rückabwicklungsanspruch (also die Summe, die wir für Sie tatsächlich zurück holen können, inklusive Zinsen!) ist sogar noch höher und liegt bei 158.000 Euro.

Für Sie ergibt sich daraus ein Mehrwert von 28.000 Euro – die Differenz Ihres Rückkaufswerts und Ihres Rückabwicklungsanspruchs. Auf Basis dieses Mehrwerts einigen wir uns auf ein anteiliges Honorar. Bei 40 Prozent sind dies 11.200 Euro.

Sie erhalten die restliche Summe: 146.800 Euro.

4. Ist die Prozesskostenfinanzierung teurer als ein normales Anwaltshonorar?

Würden Sie einen Rechtsanwalt direkt nach Honorarvereinbarung bezahlen, können ähnliche Kosten auf Sie zukommen – auch im Fall, dass er Ihr Verfahren verliert. Daher unser Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und sprechen Sie uns unverbindlich auf eine Prozesskostenfinanzierung an.

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