Startseite » Was ist Prozesskosten-Finanzierung?
Lohnt sich die Klage? Soll ich das riskieren? Für „typische“ robinlaw-Fälle stehen unsere Mandant:innen oft vor genau diesen Fragen. Denn anders als bei einer Scheidung oder einer Straftat „müssen“ Sie mit Ihren Anliegen keinen Anwalt beauftragen. Sie „müssen“ nicht vor Gericht ziehen. Aber was, wenn Sie gar kein Risiko eingehen würden?
Unser Angebot der Prozesskostenfinanzierung soll Sie genau bei diesem Abwägen eines schwierigen Sachverhalts entlasten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in der Regel alle Kosten für Ihr Verfahren. Mit der Prozesskostenfinanzierung treffen Sie mit uns eine Vereinbarung: Wenn wir Ihren Fall für Sie vor Gericht gewinnen, erhalten wir eine anteilige Beteiligung an der erstrittenen Summe. Verlieren wir Ihren Fall, müssen Sie nichts zahlen.
Trotz ähnlicher Namen verbergen sich hinter Prozesskostenhilfe und Prozesskostenfinanzierung zwei grundverschiedene Sachen:
Um Ihre Ansprüche effektiv umzusetzen, kombinieren wir Fach-Know-how mit neuen technischen Methoden. Wir sehen uns als Partner auf Augenhöhe und begleiten Ihren Prozess vom Anfang bis zum Ende aus einer Hand.
Im Laufe von 20 Jahren haben Sie 100.000 Euro in diese Versicherung eingezahlt.
Der Rückkaufswert Ihrer Versicherung zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs beträgt circa 130.000 Euro – Ihr Rückabwicklungsanspruch (also die Summe, die wir für Sie tatsächlich zurück holen können, inklusive Zinsen!) ist sogar noch höher und liegt bei 158.000 Euro.
Für Sie ergibt sich daraus ein Mehrwert von 28.000 Euro – die Differenz Ihres Rückkaufswerts und Ihres Rückabwicklungsanspruchs. Auf Basis dieses Mehrwerts einigen wir uns auf ein anteiliges Honorar. Bei 40 Prozent sind dies 11.200 Euro.
Sie erhalten die restliche Summe: 146.800 Euro.
Würden Sie einen Rechtsanwalt direkt nach Honorarvereinbarung bezahlen, können ähnliche Kosten auf Sie zukommen – auch im Fall, dass er Ihr Verfahren verliert. Daher unser Tipp: Gehen Sie auf Nummer sicher und sprechen Sie uns unverbindlich auf eine Prozesskostenfinanzierung an.