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Lockerungen in der Corona-Krise

Bund und Länder haben weitere Öffnungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Hier ein Überblick über die neuesten Lockerungen und Auflagen, die weiterhin bestehen bleiben.

Was ändert sich? Was gilt weiterhin?

Bund und Länder haben am 26. Mai weitere Öffnungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Aufgrund der örtlich unterschiedlich hohen Infektionszahlen sind Maßnahmen und Lockerungen regional verschieden gestaltet. Grundsätzlich gilt weiterhin: Kontakte möglichst minimieren und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Hier ein Überblick über die neuesten Lockerungen und Auflagen, die weiterhin bestehen bleiben.

Gelten die Kontaktbeschränkungen weiterhin?

Die Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 29. Juni verlängert. Allerdings dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Die Länder können Treffen mit bis zu 10 Personen oder unter Angehörigen zweier Hausstände gestatten. Die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zueinander bleibt weiterhin bestehen und ist zu beachten. Ebenso die gebotene Vorsicht im Umgang mit Risikogruppen wie älteren Menschen.

Bleibt die Maskenpflicht bestehen?

In allen Bundesländern gilt eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Vor allem beim Einkaufen im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Trotz Maske: Die bestehende Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern muss eingehalten werden.

Wie sind die Besuchsregeln in Pflegeheimen usw.?

Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen für Besuche gelockert: Bewohner oder Patienten sollen Besuch durch eine bestimmte Person erhalten dürfen.

Wie geht es mit den Kitas weiter?

Die Notbetreuung in den Kitas soll in allen Bundesländern weiterhin stufenweise ausgeweitet werden. Einzelheiten sowie weitergehende Öffnungen der Kitas regeln die Länder.

Wie ist die Öffnung der Schulen geregelt?

Seit dem 4. Mai gibt es wieder ersten Präsenzunterricht in den Schulen – unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die schrittweise Öffnung wird fortgesetzt. Ziel ist es, dass, in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen, bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden. Einzelheiten regeln die Länder.

Sind kleinere Feiern erlaubt?

In welchem Rahmen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen, Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter stattfinden können, darüber entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Dabei sind stets Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Welche Geschäfte dürfen öffnen?

Alle Geschäfte können unter gesteigerten Hygiene-Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus gilt: Der Zutritt soll gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Die Begrenzung auf 800 Quadratmeter gilt nicht mehr.

Welche Regeln gelten für die Gastronomie und Hotels?

Restaurant, Bars usw. dürfen schrittweise unter strengen Auflagen wieder öffnen. Das gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Die Bundesländer entscheiden in eigener Verantwortung, wie sie die Öffnung gestalten. Dabei sind Abstände zwischen den einzelnen Tischen und Hygienekonzepte strikt einzuhalten.

Welche Regeln gelten für Sport?

Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt. In den Trainings- und Wettkampfbetrieb soll stufenweise wieder eingestiegen werden. Einzelheiten regeln die Länder.

Fitnessstudios können seit dem 25. Mai wieder geöffnet haben, ebenso viele Freibäder. Hallenbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen bleiben zunächst noch geschlossen. Hier werden derzeit Konzepte für eine Wiedereröffnung erarbeitet. Auch hier entscheiden die Länder.

Wann dürfen Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos wieder öffnen?

Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Über die schrittweise Öffnung entscheiden die Bundesländer eigenständig. Entscheidend ist die Entwicklung der Neuinfektionen in der jeweiligen Region.

Was gilt für Großveranstaltungen?

Großveranstaltungen wie größere Konzerte, Festivals, Volksfeste usw. bleiben mindestens bis zum 31. August verboten.

Dürfen wir wieder verreisen?

Für Auslandsreisen gilt bis zum 14. Juni eine weltweite Reisewarnung. Für Reisen innerhalb Deutschlands entscheiden die Länder selbst, inwieweit Hotels und Ferienwohnungen schrittweise unter Auflagen und unter den geltenden Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen.

Das wird weiterhin empfohlen

  • Seltener und möglichst zu Zeiten mit wenig Andrang einkaufen gehen
  • Wichtige Hygieneregeln beachten, wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen
  • Husten und niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Körperkontakt mit anderen Personen wie Umarmungen und Händeschütteln vermeiden
  • Möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern besser Fahrrad oder Auto nutzen
  • Zur Information nur gesicherte Quellen nutzen
  • Hilfe für ältere oder chronisch kranke Menschen anbieten, etwa in dem man für sie einkauft
  • Bei Corona-Symptomen nicht direkt zum Arzt fahren, sondern vorher telefonischen Kontakt mit der Praxis oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) aufnehmen

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