Bund und Länder haben am 26. Mai weitere Öffnungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Aufgrund der örtlich unterschiedlich hohen Infektionszahlen sind Maßnahmen und Lockerungen regional verschieden gestaltet. Grundsätzlich gilt weiterhin: Kontakte möglichst minimieren und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Hier ein Überblick über die neuesten Lockerungen und Auflagen, die weiterhin bestehen bleiben.
Die Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 29. Juni verlängert. Allerdings dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Die Länder können Treffen mit bis zu 10 Personen oder unter Angehörigen zweier Hausstände gestatten. Die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zueinander bleibt weiterhin bestehen und ist zu beachten. Ebenso die gebotene Vorsicht im Umgang mit Risikogruppen wie älteren Menschen.
Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen für Besuche gelockert: Bewohner oder Patienten sollen Besuch durch eine bestimmte Person erhalten dürfen.
Seit dem 4. Mai gibt es wieder ersten Präsenzunterricht in den Schulen – unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die schrittweise Öffnung wird fortgesetzt. Ziel ist es, dass, in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen, bis zu den Sommerferien jede Schülerin und jeder Schüler einmal die Schule besuchen kann. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden. Einzelheiten regeln die Länder.
In welchem Rahmen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen, Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter stattfinden können, darüber entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Dabei sind stets Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.
Alle Geschäfte können unter gesteigerten Hygiene-Auflagen wieder öffnen. Darüber hinaus gilt: Der Zutritt soll gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.
Die Begrenzung auf 800 Quadratmeter gilt nicht mehr.
Restaurant, Bars usw. dürfen schrittweise unter strengen Auflagen wieder öffnen. Das gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Die Bundesländer entscheiden in eigener Verantwortung, wie sie die Öffnung gestalten. Dabei sind Abstände zwischen den einzelnen Tischen und Hygienekonzepte strikt einzuhalten.
Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und Kinos bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Über die schrittweise Öffnung entscheiden die Bundesländer eigenständig. Entscheidend ist die Entwicklung der Neuinfektionen in der jeweiligen Region.
Großveranstaltungen wie größere Konzerte, Festivals, Volksfeste usw. bleiben mindestens bis zum 31. August verboten.
Für Auslandsreisen gilt bis zum 14. Juni eine weltweite Reisewarnung. Für Reisen innerhalb Deutschlands entscheiden die Länder selbst, inwieweit Hotels und Ferienwohnungen schrittweise unter Auflagen und unter den geltenden Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen.